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Glossar

Hier steht ein kurzer Infotext zum Glossar.

CustomService

Custom Services ist ein Administrations-Modul innerhalb des Hub, das ausschließlich für interne Administratoren zugänglich ist. Hier werden kundenindividuelle Konfigurationen und Business-Logiken gepflegt, die für die technische Verarbeitung und Steuerung von Telekommunikationsprodukten und Prozessen notwendig sind.

Üblicherweise enthalten die CustomServices z.B. Konfigurationsdaten für:

OrderDispatcher

ProductMapper oder OrderDispatcher ist eine zentrale Konfigurationsdatei , die die Übersetzung zwischen Produkten der Online-Bestellstrecke (OBS) und den Produkten in den nachgelagerten Zielsystemen (z. B. K7) übernimmt.

Er übernimmt dabei nicht nur das reine Mapping der bei uns angelegten Endkundenprodukte zu den im Zielsystem definierten technischen Produkten sondern erlaubt auch die Übergabe weiterer Buchungsbestandteile wie z.B. Gutschriften oder Guthaben-Positionen in Form eines CostRevenue-Artikels (Synonyme: K+E, Kosten-und-Erlös-Funktion)

CriteriaMapper

Der CriteriaMapper verbindet technische Vorleistungsprodukte mit den bei uns gepflegten Endkunden-Produkten der OBS. Er sorgt dafür, dass wir jederzeit tagesaktuell und adress-scharf über die automatisierte API-Abfrage beim bereitstellenden Telekommunikationsanbieter in der OBS anzeigen können, welches Endkunden-Produkt mit den dort verfügbaren technischen Produkten angeboten werden kann.

Vorleistungsprodukt

Ein Vorleistungsprodukt im Glasfaserausbau ist ein technischer Anschluss oder eine technische Dienstleistung, die ein Netzbetreiber (z. B. ein großer Telekommunikationsanbieter) anderen Anbietern zur Verfügung stellt, damit diese darauf eigene Endkundenprodukte anbieten können.

Im Glasfaser-Kontext bedeutet das:

  • Der Netzbetreiber baut die passive oder aktive Glasfaser-Infrastruktur (z. B. Glasfaserleitungen bis ins Gebäude oder in die Straße).

  • Er stellt diese Infrastruktur als Vorleistung anderen Telekommunikationsanbietern gegen Entgelt zur Verfügung.

  • Diese Anbieter können dann auf Basis dieser Vorleistung eigene Internet- oder Telefonie-Tarife an Endkunden vermarkten.

Beispiel:

  • Ein Netzbetreiber bietet das Vorleistungsprodukt „Layer-2-Bitstrom“ an, über das andere Anbieter ihre Internet-Tarife für Privatkunden schalten können.

  • Das Vorleistungsprodukt regelt dabei technische Parameter wie Bandbreite, Übergabepunkte und Service-Qualitäten, jedoch nicht die Endkundenpreise oder Vertragskonditionen.

NE3 (Netzebene 3)

NE3 steht für Netzebene 3 und bezeichnet im Glasfaserausbau die Glasfaserverkabelung bis zum Gebäude. Sie endet am Übergabepunkt, der meist an der Gebäudeaußenwand oder im Hausanschlussraum installiert ist. NE3 umfasst somit die Strecke vom öffentlichen Glasfasernetz bis zum Gebäude. Der Herstellungsauftrag für einen NE3-Anschluss kann bei Einfamilienhäusern durch eine HCO erteilt werden.

NE4 (Netzebene 4)

NE4 steht für Netzebene 4 und bezeichnet im Glasfaserausbau die Inhouse-Glasfaserverkabelung innerhalb des Gebäudes, also vom zentralen Glasfaserverteiler (z. B. im Keller) bis in die einzelnen Wohneinheiten. NE4 sorgt dafür, dass das Glasfasersignal in jeder Wohnung ankommt.

Der Herstellungsauftrag für einen NE4-Anschluss kann bei Mehrfamilienhäusern in der Regel über eine HCO mit-erteilt werden, sofern noch kein NE3-Anschluss vorlag.

CPE

CPE steht für Customer Premises Equipment und bezeichnet alle Geräte, die sich beim Kunden vor Ort befinden und für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten erforderlich sind. Im Glasfaserkontext zählen dazu zum Beispiel:

  • Router

  • Modem

  • WLAN-Access-Points

  • Telefone oder Mediaboxen

ONT

ONT steht für Optical Network Termination und ist ein Gerät, das das optische Signal der Glasfaserleitung in elektrische Signale umwandelt, die der Router oder andere Endgeräte nutzen können. Der ONT bildet die Schnittstelle zwischen dem Glasfasernetz des Netzbetreibers und der Kundentechnik (CPE).

Beispiel:

  • Bei einem Glasfaseranschluss wird das Glasfaserkabel direkt in den ONT gesteckt. Dieser wandelt das Lichtsignal in ein Ethernet-Signal um, das anschließend an den Router weitergegeben wird.

HouseConnectionOrder (HCO)

Hierbei handelt es sich um die verbindliche oder unverbindliche Ausbauzustimmung des Grundstücks- oder Gebäudeeigentümers zu einem Glasfaseranschluss an einem Objekt, die zusammen mit einer Dienstbestellung oder separat dem Glasfaser-Anbieter erteilt werden muss, bevor dieser den Anschluss realisieren darf.

Nicht zu verwechseln mit dem HouseConnectionContract (HCC).

Synonyme können sein:

  • Grundstückseigentümer-Erklärung (GEE)

  • Grundstücks-Nutzungsvertrag (GNV)

  • Eigentümererklärung (EE)

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